Getestet von TÜV

Prüfung und Nachweise

Geprüft nach ISO/PAS 11154:2006 — Straßenfahrzeuge: Dachlastträger

Der Revo-Rack wurde unabhängig von TÜV Italia geprüft und bewertet — Teil der weltweiten TÜV SÜD Prüf- und Zertifizierungsgruppe (TÜV SÜD Automotive). Die Prüfung erfolgte nach ISO/PAS 11154:2006, dem international anerkannten Prüfstandard für Autodachträger. Für Kofferraumdeckel-Gepäckträger existierte zu diesem Zeitpunkt keine eigene Norm — der TÜV SÜD empfahl daher die Prüfung nach diesem Standard für Dachlastträger. Der Revo-Rack hat sie bestanden. Den Nachweis der Prüfung finden Sie hier: Revo-Rack Prüfbericht (PDF)

Warum keine Abnahme erforderlich ist

Der Revo-Rack wird nur zeitweise angebracht und werkzeuglos wieder abgenommen. Er hat damit keinen Einfluss auf die Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeugs — anders als etwa ein neuer Radsatz, der dauerhaft am Fahrzeug verbleibt.

Rechtlich ist der Revo-Rack einem Dachgepäckträger gleichzusetzen. Nach dem Beispielkatalog zum § 19 StVZO erlischt die Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs durch die Anbringung eines Dachträgers nicht (Punkt 6.12), da hierfür weder eine Genehmigung noch ein Teilegutachten erforderlich ist. Voraussetzung ist, dass die Vorschriften des § 30c StVZO eingehalten werden — beim Revo-Rack ist das bauartbedingt der Fall.

Die DEKRA hat uns dies schriftlich bestätigt:

„Die Beförderung von Ladung ist in § 22 StVO geregelt. Verantwortlich für den sicheren Betrieb des Fahrzeugs und für die Ladungssicherung ggf. mitgeführter Ladung sind der Fahrzeughalter und der Fahrzeugführer. Gepäckträger — sowohl auf dem Dach als auch auf der Kofferraumklappe — zählen, sofern sie ohne Werkzeug befestigt werden können, ebenfalls zur Ladung und sind dann nicht abnahme- oder genehmigungspflichtig."

— DEKRA Automobil GmbH

Der Prüfumfang

  • Fahrten auf der Porsche-Teststrecke Nardò in Süditalien mit über 200 km/h, beladen mit 20 kg
  • Fahrten auf der berüchtigten belgischen Kopfsteinpflaster-Teststrecke, ebenfalls mit 20 kg beladen
  • Notbremsungen aus 80 km/h — mit 20 kg Beladung blieb der Träger sicher befestigt
  • Geschwindigkeitsprüfungen bei 130 km/h und 180 km/h
  • Zugkraftprüfung über 10 Minuten mit 645 N (ca. 65 kg / 145 lbs) auf den beladenen Träger. Der Träger blieb befestigt und zeigte weder Verbiegung noch Verformung.

Nach unserer Kenntnis ist der Revo-Rack der einzige Cabrio-Gepäckträger, der diese Prüfungen durchlaufen und bestanden hat.

 

 

 

REVO-RACK TÜV-ZERTIFIZIERUNG

Auszug aus dem Testbericht 2015

revo-rack TUV

Revo-Rack unter hoher Geschwindigkeitsprüfung in der Porsche Nardo Testanlage in Süditalien.

revo-rack TUV

Ein geladener Revo-Rack, der für zehn Minuten 654N 65 kg Hubkraft ausgesetzt war - ein Test, den er bestanden hat

revo-rack luggage rack review

Revo-Rack wurde während des Tests und der Zertifizierung vollständig mit einer un aerodynamischen Belastung belastet, die Gepäckbänder, die mit dem Revo-Rack geliefert wurden, wurden während des Testprozesses verwendet.